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   BFH, 05.07.2012 - V R 10/10   

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https://dejure.org/2012,31873
BFH, 05.07.2012 - V R 10/10 (https://dejure.org/2012,31873)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2012 - V R 10/10 (https://dejure.org/2012,31873)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - V R 10/10 (https://dejure.org/2012,31873)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • openjur.de

    Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • Bundesfinanzhof

    NATOTrStatZAbk Art 67 Abs 3 Buchst a, NATOTrStatZAbk Art 67 Abs 3 Buchst c, UStG § 4 Nr 7 Buchst a, UStG § 26 Abs 5 Nr 2, UStDV § 73 Abs 1, UStDV § 73 Abs 3, EWGRL 388/77 Art 15
    Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • Bundesfinanzhof

    Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 67 Abs 3 Buchst a NATOTrStatZAbk, Art 67 Abs 3 Buchst c NATOTrStatZAbk, § 4 Nr 7 Buchst a UStG 1999, § 26 Abs 5 Nr 2 UStG 1999, § 73 Abs 1 UStDV 1999
    Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • rewis.io

    Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis der Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abwicklungsschein keine zwingende Voraussetzung für Steuerbefreiung beim Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 475
  • BStBl II 2014, 539
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 10/10
    Der Nachweis der Steuerfreiheit einer Lieferung nach Art. 67 Abs. 3 des NATO-Zusatzabkommens kann nicht nur durch die Vorlage eines Abwicklungsscheins (§ 73 Abs. 1 Nr. 1 UStDV) oder diesem gleichgestellte Belege und Aufzeichnungen des Unternehmers (§ 73 Abs. 3 UStDV) geführt werden, sondern auch durch andere Unterlagen, aus denen sich die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung aufgrund der objektiven Beweislage ergeben (Weiterführung zum Senatsurteil vom 28. Mai 2009 V R 23/08, BFHE 226, 177, BStBl II 2010, 517) .

    b) Der Senat hat diese Grundsätze wegen der rechtssystematischen Gemeinsamkeiten von innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG) zu Ausfuhrlieferungen (§ 6 UStG) mit Urteil vom 28. Mai 2009 V R 23/08 (BFHE 226, 177, BStBl II 2010, 517) auf Ausfuhrlieferungen erstreckt.

    c) Die danach gebotene unionsrechtskonforme Auslegung von § 73 Abs. 1 und 3 UStDV unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Neutralitätsgrundsatzes führt dazu, dass Leistungen nach Art. 67 Abs. 3 des NATO-Zusatzabkommens nicht nur bei Erfüllung des in § 73 UStDV bezeichneten Beleg- und Buchnachweises steuerfrei sind, sondern auch dann, wenn nach objektiver Beweislage feststeht, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 72/05, BFHE 219, 422, BStBl II 2009, 55 zu innergemeinschaftlichen Lieferungen; BFH-Urteil in BFHE 226, 177, BStBl II 2010, 517 zu Ausfuhrlieferungen).

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 10/10
    Dabei gehen verbleibende Zweifel zulasten des Steuerpflichtigen, der sich auf die Befreiung beruft (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, unter II.B.2.b aa, m.w.N. zum Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen).
  • BFH, 22.12.2011 - V R 29/10

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 10/10
    cc) Im Hinblick darauf, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Person des Leistungsempfängers nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis richtet (BFH-Urteil vom 18. Februar 2009 V R 82/07, BFHE 225, 198, BStBl II 2009, 876, unter II.2.a aa, m.w.N.; vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 V R 29/10, BFHE 236, 242, BStBl II 2012, 441, unter II.3.b) folgt aus der Auftragsvergabe durch die amtliche Beschaffungsstelle die Lieferung an die Truppe, für die diese Beschaffungsstelle tätig ist.
  • BFH, 18.02.2009 - V R 82/07

    Vorsteuerabzug bei Treuhand - widerstreitende Steuerfestsetzung - Ablaufhemmung:

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 10/10
    cc) Im Hinblick darauf, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Person des Leistungsempfängers nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis richtet (BFH-Urteil vom 18. Februar 2009 V R 82/07, BFHE 225, 198, BStBl II 2009, 876, unter II.2.a aa, m.w.N.; vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 V R 29/10, BFHE 236, 242, BStBl II 2012, 441, unter II.3.b) folgt aus der Auftragsvergabe durch die amtliche Beschaffungsstelle die Lieferung an die Truppe, für die diese Beschaffungsstelle tätig ist.
  • BFH, 14.04.2010 - XI R 12/09

    Umsatzsteuerbefreiung mehrerer zeitlich aufeinander folgender Leistungen an

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 10/10
    Dies setzt voraus, dass diese Stelle durch Abgabe des Vertragsangebots oder durch Annahme eines Vertragsangebots am Zustandekommen des betreffenden Umsatzgeschäfts mitgewirkt hat (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 2010 XI R 12/09, BFHE 230, 235, BStBl II 2011, 138; vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
  • BFH, 29.09.1988 - V R 53/83

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 10/10
    Dies setzt voraus, dass diese Stelle durch Abgabe des Vertragsangebots oder durch Annahme eines Vertragsangebots am Zustandekommen des betreffenden Umsatzgeschäfts mitgewirkt hat (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 2010 XI R 12/09, BFHE 230, 235, BStBl II 2011, 138; vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 10/10
    a) Für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen nach Art. 28c Teil A Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG hat der EuGH im Urteil vom 27. September 2007 C-146/05, Collée (Slg. 2007, I-7861, Leitsatz 1) festgestellt: "Eine nationale Maßnahme, die das Recht auf Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Wesentlichen von der Einhaltung formeller Pflichten abhängig macht, ohne die materiellen Anforderungen zu berücksichtigen und insbesondere ohne in Betracht zu ziehen, ob diese erfüllt sind, geht über das hinaus, was erforderlich ist, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen.
  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 10/10
    c) Die danach gebotene unionsrechtskonforme Auslegung von § 73 Abs. 1 und 3 UStDV unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Neutralitätsgrundsatzes führt dazu, dass Leistungen nach Art. 67 Abs. 3 des NATO-Zusatzabkommens nicht nur bei Erfüllung des in § 73 UStDV bezeichneten Beleg- und Buchnachweises steuerfrei sind, sondern auch dann, wenn nach objektiver Beweislage feststeht, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 72/05, BFHE 219, 422, BStBl II 2009, 55 zu innergemeinschaftlichen Lieferungen; BFH-Urteil in BFHE 226, 177, BStBl II 2010, 517 zu Ausfuhrlieferungen).
  • BFH, 15.06.2011 - XI R 10/11

    Tod des Klägers - Keine wirksame Aufnahme des Prozesses durch Vermächtnisnehmer -

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 10/10
    Die Revision der Klägerin, die den Rechtsstreit wirksam aufgenommen hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 2011 XI R 10/11, BFH/NV 2011, 1722, m.w.N.), ist begründet.
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2008 - 6 K 1575/06

    Erfordernis eines Abwicklungsscheins bei Beschaffung nach Art. 67 Abs. 3

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - V R 10/10
    Die Klägerin beantragt, die Vorentscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 1. Juli 2008  6 K 1575/06 sowie den Umsatzsteuerbescheid 2003 vom 25. Oktober 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. März 2006 aufzuheben, hilfsweise, die Sache unter Abänderung des Urteils der Vorinstanz zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG Rheinland-Pfalz zurückzuverweisen.
  • EuGH, 26.04.2012 - C-225/11

    Able UK - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 151 Abs. 1

  • BFH, 29.01.1981 - V R 43/77

    Abwicklungsschein - Berichtigungsbescheid - Steuerfestsetzung - Mündliche

  • BFH, 26.05.2020 - VII R 17/19

    Lieferung von Energieerzeugnissen an Angehörige der US-Streitkräfte

    Die Rechtsprechung zur Bedeutung des Abwicklungsscheins i.S. des § 73 Abs. 1 Nr. 1 UStDV und möglicher Alternativnachweise (vgl. BFH-Urteil vom 05.07.2012 - V R 10/10, BFHE 238, 475, BStBl II 2014, 539) kann nicht auf den nach Völkerrecht erforderlichen Beschaffungsauftrag einer amtlichen Beschaffungsstelle übertragen werden und der Klägerin nicht zu einer Vergütung der Energiesteuer verhelfen.

    Bei dem Abwicklungsschein handelt es sich im Gegensatz zum Auftrag der Beschaffungsstelle nicht um eine materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung, sondern lediglich um eine formelle Nachweisverpflichtung (zum Abwicklungsschein vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 475, BStBl II 2014, 539).

    Im Übrigen hat in dem BFH-Urteil in BFHE 238, 475, BStBl II 2014, 539 --anders als im Streitfall-- ein Beschaffungsauftrag vorgelegen.

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